Die Grundpflege

 

Die Pflege umfasst Tätigkeiten, die sich aus den Aktivitäten des täglichen Lebens ergeben: Körperpflege, Anziehen, Hilfe bei Ausscheidungen, Mobilisierung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.

Um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Pflegebedarf festgestellt werden.

Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkasko“-Versicherung. Fallen hohe Kosten an, muss in der Regel ein Teil der Kosten privat übernommen werden.

 

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Mobilisation
  • Lagerungen
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme

 

Behandlungspflege

 

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich ärztlich delegierte Tätigkeiten. Deshalb kann die Behandlungspflege nur mit ärztlicher Verordnung durchgeführt werden. Die Krankenkasse genehmigt und bezahlt diese Leistungen. Ausgeführt werden darf die Behandlungspflege ausschließlich von Fachpersonal.

 

  • Injektionen
  • Medikamentenverabreichung
  • Kompressionsverbände
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle

 

Aber auch spezielle Leistungen wie das Legen und Versorgen von Kathetern, die  Verabreichung von Sondenkost, die Versorgung von

Port-Kathetern, das Wundmanagement, Palliativpflege, sowie Anleitung und Schulung von Patienten und Angehörigen im häuslichen Bereichen gehören zur Behandlungspflege.

 

In den speziellen Bereichen der Behandlungspflege nehmen die fachlichen Anforderungen immer mehr zu. In der Sozialstation werden deshalb Mitarbeiter für einzelne Aufgaben speziell ausgebildet und sichern so eine qualitativ hochwertige Versorgung.