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Pflegeberatung nach
§ 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche durchzuführen.

Diese dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
 

Inhalte der Beratung:

Tipps zur besseren Pflege

Empfehlungen für Hilfsmittel & Entlastungsangebote

Überprüfung der Pflegesituation
 

Häufigkeit:

Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate

Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate

Pflegegrad 1: freiwillig
 

💡 Wichtig: Ohne Beratung kann das Pflegegeld gekürzt werden!

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