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Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche durchzuführen.
Diese dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Inhalte der Beratung:
Tipps zur besseren Pflege
Empfehlungen für Hilfsmittel & Entlastungsangebote
Überprüfung der Pflegesituation
Häufigkeit:
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Pflegegrad 1: freiwillig
💡 Wichtig: Ohne Beratung kann das Pflegegeld gekürzt werden!
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